«Nach der Änderung des Basler Übereinkommens, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, werden a priori E-Motoren unter dem Abfallcode aus dem Basler Übereinkommen Y49 eingestuft, was eine Bewilligungspflicht (Notifizierungsverfahren) zur Folge hat». Dies teilt das BAFU auf die Anfrage eines Mitgliedsunternehmens mit.
Eine Einstufung unter B1010 der grünen Liste, nachdem ein Export mit dem Anhang VII möglich wäre, würde weitere Nachweise erfordern. Eine interne Umfrage unter EU-Behörden bestätigt die Einschätzung des BAFU, dass der Export von E-Motoren grundsätzlich zu notifizieren ist.
Vollständige Antwort von Herrn Martin Luther, BAFU:
Nach der Änderung des Basler Übereinkommens, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, werden a priori E-Motoren unter dem Abfallcode aus dem Basler Übereinkommen Y49 eingestuft, was eine Bewilligungspflicht (Notifizierungsverfahren) zur Folge hat.
Nach unserer Einschätzung wäre es a priori denkbar, ausschliesslich aus Metalle bestehende E-Motoren (ohne elektrische Komponente oder Metall-fremde Anteile) unter dem Basler Code B1010 einzustufen, was eine Verbringung nach dem grünen Kontrollverfahren weiterhin ermöglichen würde.
Dennoch ist einerseits das Kriterium «ausschliesslich aus Metalle bestehende E-Motoren» aus unserer Sicht sehr schwierig zu erfüllen weil 1) kleine E-Motoren nicht nur aus Metallen bestehen (können), sondern auch z.B. Kunststoff enthalten 2) auf Ihrem Bild sind z.B. elektrische Komponenten zu erkennen (Kabel, Relais).
Andererseits haben wir durch eine Umfrage erfahren, dass viele EU-Behörden genau diese Abfälle nicht als B1010 einstufen würden, sondern eben unter Y49 und somit notifizierungspflichtig.
Entsprechend würden wir Ihnen empfehlen, die genaue Rechtslage und Einstufung, allenfalls mit Ihrem potenziellen Abnehmer, im Empfängerland zunächst zu überprüfen.
Ebenfalls müsste für ein Export unter B1010 nachgewiesen werden, dass die E-Motoren keine metallfremden Anteile enthalten und sämtliche elektrischen und elektronischen Komponenten entfernt werden. Es müsste dargelegt werden, wie die entsprechende Qualität sichergestellt wird.
Die von Ihnen fotografierte Ladung dürfte zum Beispiel so nicht ohne Bewilligung ausgeführt werden.
Zusammengefasst ist somit aktuell ein Export von E-Motoren ohne Bewilligung ohne weitere Abklärungen nach unserer Einschätzung nicht möglich.
Wir hoffen dass diese Rückmeldung Ihnen behilflich ist. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.