top of page

Bundesrat setzt Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl- und Aluminiumproduzenten in Kraft

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. März 2025 die Verordnung über die Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl und Aluminiumproduzenten von strategischer Bedeutung gutgeheissen und rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Die Verordnung gilt bis Ende 2028. Die beschlossenen Massnahmen sollen die Kreislaufwirtschaft der Schweiz stärken und Arbeitsplätze erhalten.


Wir danken unserem Präsidenten Christian Imark. Er konnte eine sinnstiftende Hilfe für die strategisch wichtigen Unternehmen der Schweizer Kreislaufwirtschaft initiieren und alle politischen Hürden überwinden.


Zur Medienmitteilung des Bundesrats:

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page