Nina Misteli, Leiterin Technische Kommission, August 2024
Als Resumé zu meinen ersten 100 Tagen als Leiterin der Technischen Kommission des VSMR kann ich mitteilen, dass ich mich sehr gut beim VSMR eingelebt habe und sicherlich auch dank diversen Betriebsbesuchen mich auch praktisch in die Themen einarbeiten konnte. Dank eines ELOB-Zugangs erarbeite ich aktuell im Selbststudium wichtiges Basiswissen, welche die Auszubildenden zu Recyclistin/Recyclist EFZ ebenfalls erwerben. Bei den Gesetzen und Vorgaben erhalte ich immer mehr einen Überblick zu den aktuellen Themen und wie die Zusammenhänge zu machen sind.
Die Herausforderungen der Branche gilt es anzupacken, dies vor allem im Team. Dabei unterstützen mich der TeKo-Pool und die TeKo-Interessierten tatkräftig. Am 26.06.2024 hat die erste TeKo-Sitzung unter meiner Leitung stattgefunden. Nachfolgend daraus eine Übersicht der wichtigsten Informationen zu aktuellen Anpassungen bei Gesetzen und Vorgaben.
Die nächste TeKo-Sitzung findet am 27.11.2024 statt.
Titel | Thema/Beschreibung/Links | Fristen |
EU-Abfallverbringungs-verordnung (VVA) | Gemäss Info Newsletter VSMR vom 04.06.2024. Bei Abfallverbringungen in Staaten der Europäischen Union ist zusätzlich die Europäische Afallverbringungsverordnung zu beachten. Um Wettbewerbsverzerrungen für Schweizer Unternehmen zu vermeiden, sind Anpassungen zwischen Schweizer VeVA und EU-Afallverbringungsverordnung erforderlich. Es sind Begleitgruppen von Experten geplant. Der VSMR versucht sich hier ebenfalls einzubringen.
| VVA seit dem 20.05.2024 in Kraft, gilt aber erst ab dem 21.05.2026! |
Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA; SR814.610) | Status: Aktuell wird eine entsprechende Stellungnahme vorbereitet. An der TeKo-Sitzung wurde eine erste Zusammenfassung & Kommentierung präsentiert, sowie auch besprochen (diese kann der entsprechenden Präsentation auf dem Intranet des VSMR entnommen werden).
| Frist für Stellungnahme: 19.09.2024 |
Info zu Mengenschwellen für Sonderabfälle | Es gab eine Info zur Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen, da es eine aktualisierte Vollzugshilfe „Mengenschwellen gemäss Störfallverordnung (StFV)“ gibt. In der Störfallverordnung gibt es auch Mengenschwellen für Sonderabfälle, diese sind dann aber nicht in der Vollzugshilfe, sondern in der LVA, SR 814.610.1 zu finden.
Genauer: Im Anhang 3 die Mengen-schwellen für Sonderabfälle nach Anhang 1.1 Ziffer 22 StFV
Mengenschwellen für Sonderabfälle sind in einer Tabelle festgelegt.
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Neue Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) | Gemäss TeKo bereits Stand der Technik in der Schweiz à Ziff. 4 Entsorgung 1 Kältemittel, welche einem Gerät oder einer Anlage entnommen werden und gemäss Ziffer 3.2 oder 3.3 nicht mehr nachgefüllt werden dürfen, gelten als Sonderabfälle nach dem vom UVEK gestützt auf Artikel 2 der Verordnung vom 22. Juni 2005 2F 3 über den Verkehr mit Abfällen erlassenen Abfallverzeichnis.
Wichtig: Wer Geräte oder Anlagen, die Kältemittel enthalten, zur Entsorgung entgegennimmt, muss die darin enthaltenen Kältemittel entnehmen und gesondert und fachgerecht entsorgen. | Ist in Kraft seit 01.06.2024 |
Aktionsplan RADISS – «Kontrolle der Radioaktivität» | Zwischenbericht zum Aktionsplan RADISS hat eine Verlängerung der Aktivitäten der Behörden zum Thema «Kontrolle von herrenlosen Quellen» zur Folge. Ein wichtiges Element im RADISS ist die Kontrolle „herrenloser Quellen“ in Abfällen (auch Schrotten / Altmetallen). https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-101305.html |
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Abfallverordnung – „Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025“ | Die Abfallverordnung selber wird auch noch revidiert im Rahmen der laufenden UREK-Verordnungen-Revision („Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025“). Es handelt sich wohl primär um Anpassungen im Baustoffrecycling/Inertmaterialien, sowie für die KVAs. ABER: es hat auch noch Anpassungen für alle Abfallanlagen, u.a. bei der Berichterstattung.
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Ökodesignregeln der EU | Austausch mit dem BAFU zum Thema Ökodesign-Regeln der EU hat stattgefunden. Der mögliche Einfluss des BAFU’s scheint begrenzt zu sein, insbesondere wenn es darum ginge, entsprechende Kennzeichnungspflichten durchzusetzen. Wichtigste Info daraus: Es gibt eine zentrale Plattform, wo Anleitungen und Dokumentationen von Herstellern heruntergeladen werden können.
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Insbesondere das Thema Brände und die Aktivitäten in diesem Bereich waren und sind sehr intensiv. Eine Mitgliederbefragung konnte abgeschlossen werden. Am 22.08.2024 fand der letzte Runde Tisch Brandprävention LiBa in Bern statt. Informiert wurde über den Stand und Zeitplan der Informationskampagne, zu den Erkenntnissen der Mitgliederbefragung, zu einem gemeinsamen Schulungsangebot, Infoplattformen für Brandpräventionsmassnahmen etc. Informationen daraus, insbesondere zur Sensibilisierungskampagne sowie auch Mitgliederbefragung, werden in den nächsten Tagen und Wochen kommuniziert.