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TeKo-Flash 2-2024

Nina Misteli, Leiterin Technische Kommission, Oktober 2024


Verzögerung bei der Publikation der Vollzugshilfe Abgaswartung von Maschinen und Geräten


Vom 18. April bis am 31. Mai 2024 wurde eine schriftliche Konsultation zur neuen BAFU-Vollzugshilfe «Abgaswartung von Maschinen und Geräten - Wartungsanforderungen für Verbrennungsmotoren von Maschinen und Geräten ohne Strassenzulassung ab der Abgasstufe V» durchgeführt.


Auch der VSMR hatte entsprechend Stellung genommen (siehe Mail vom 27. Mai 2024).



Nun haben wir folgende Rückmeldung und Informationen erhalten:


Aufgrund der zahlreichen Rückmeldungen, welche noch genauer geprüft werden sollen und zu denen wohl auch Gespräche stattfinden werden, wird die Publikation später als vorgesehen erfolgen.


Die in der BAFU-Vollzugshilfe vorgesehene Partikelanzahl-Messung wurde auf den Strassenverkehrsämtern der Schweiz bereits erfolgreich eingeführt (siehe ASTRA/BAFU-Faktenblatt Partikelanzahl-Messung). Die Messmethode wurde ebenfalls an fabrikneuen Maschinen und Geräten geprüft und ist in der Regel problemlos durchzuführen und zu bestehen.


Die Verzögerung der Publikation bedeutet konkret Folgendes:


Die Pflicht zur Abgaswartung für Maschinen und Geräte besteht schon heute aufgrund der Luftreinhalte-Verordnung. Die Abgaswartung darf im Sinne der neuen Vollzugshilfe durchgeführt werden, d.h. Partikelanzahl-Messungen sind gültig und rechtlich anerkannt. Eine Pflicht zur Anwendung der Partikelanzahl-Messung besteht hingegen nicht, bis die Vollzugshilfe publiziert und die Einführungsdaten festgelegt sind.


Neue Mitteilung vom BAFU



Bern, 24.10.2024 - Die vorliegende Vollzugshilfe zeigt auf, wie der Lärm von Industrie- und Gewerbeanlagen gemäss der Lärmschutz-Verordnung (LSV) störungsgerecht ermittelt und beurteilt wird. Dafür wird der Anhang 6 der Lärmschutz-Verordnung detailliert erläutert und auf Besonderheiten bei der Beurteilung von Industrie- und Gewerbelärm eingegangen. Die Anwendung in der Praxis wird anhand einer Reihe konkreter Beispiele aufgezeigt. Im Anhang werden kurz die Anforderungen an ein Lärmgutachten zu Industrie- und Gewerbelärm erläutert.


Sollten detailliertere Fragen vorhanden sein oder falls jemand Anmerkungen machen möchte, dann ich bin direkt erreichbar unter: nina.misteli@vsmr.ch


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