Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. November 2024 beschlossen, die Gesetzesänderungen aus der parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» schrittweise umzusetzen. Die meisten der neuen Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2025.
Die für unsere Branche zentralsten Bestimmungen im neuen USG Kreislaufwirtschaft – Liberalisierung Siedlungsabfallmonopol und Regelungen zu Branchenorganisationen – werden erst in der dritten Welle konkretisiert und in Kraft treten.
Zur Medienmitteilung des Bundesrats: