Unsere Schwerpunkte
THEMEN
EKAS BRANCHENLÖSUNG
Die nach den Richtlinien der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) genehmigte Branchenlösung ("Recycling Schweiz", Nr. 42) des VSMR steht allen Betrieben des Stahl-, Metall- und Papier-Recyclings offen.
Die Unfallhäufigkeit soll reduziert und die Gesundheitsgefährdungen sollen eliminiert werden.
Der VSMR stellt mit der branchenspezifischen Handbuchvorlage relevante Informationen und Hilfsmittel zur Verfügung. Die Unternehmen werden damit in die Lage gesetzt, ein eigenes, einfaches und schnell umsetzbares Sicherheitssystem aufzubauen und einzuführen.
Die VSMR-Branchenlösung gewährleistet zudem für die angeschlossenen Mitgliedsunternehmen - kollektiv - den gesetzlich geforderten Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes (ASG).
Zum Leistungsangebot gehören interne und externe Schulungen, Erfa-Tagungen, jährliche Impulsprogramme, monatliche Bulletins, regelmässige Kurzmitteilungen, branchenspezifische Checklisten etc.
Die überbetriebliche Branchenlösung wurde erstmalig im Jahr 2000 von der EKAS zertifiziert und wird alle 5 Jahre von ihr überprüft. Das aktuelle Zertifikat ist bis 2027 gültig.

TECHNISCHE KOMMISSION
Die Technische Kommission "Umwelt & Recycling" befasst sich mit umweltgerechter Entsorgung und anderen Herausforderungen der Branche. Nina Misteli, Leiterin der Technischen Kommission, sowie der Experten-Pool arbeiten aktiv am Best Practice für die Schweizer Recyclingwirtschaft mit.

BRANDSCHUTZ
Bei der Entsorgung und dem Recycling von Lithium-Ionen-Batterien kann es zu Brandereignissen kommen. Der VSMR dokumentiert die Erfahrungen der Mitglieder und gibt Hinweise, wie der Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien sicherer wird und solche sowie andere Brände verhütet werden können.


VOLLZUGSHILFEN
Recycling-Unternehmen unterstehen gemäss Umweltschutzgesetz auch den Vorgaben im Abfallrecht und neu der Strahlenschutzverordnung. Firmen, die rechtskonform arbeiten, orientieren sich nach den entsprechenden Vollzugshilfen zum jeweiligen Rechtserlass. Der Verband unterstützt die Mitglieder bei den Rahmenbedingungen.
RADIOMETRISCHE MESSUNGEN
Basierend auf dem schweizerischen Strahlenschutzgesetz (StSG) und der Strahlenschutzverordnung (StSV; Art. 104) werden die zur Ausfuhr bereitgestellten «Metallschrotte» ab Verladeort auf Radioaktivität und damit auf das Vorhandensein herrenloser radioaktiver Materialien überprüft. Es gilt das Abkommen zwischen dem Bundesrat und der Regierung der Italienischen Republik über die gegenseitige Anerkennung von Radiometrischen Kontrollen von für die Ausfuhr bestimmten Metallerzeugnissen. Die Vorlagen dieser Bescheinigungen und die entsprechenden Anleitungen hat der VSMR entwickelt (info@vsmr.ch).
